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Elternbeiträge in Soest
Die aktuellen Soester Beitragsregelungen belasten Familien massiv - und bei einem
Altersabstand der Kinder von mehr als zwei Jahren sogar doppelt. In Soest werden die
Beiträge für Kita/Tagespflege und OGS durch zwei verschiedene Satzungen geregelt.
Diese Satzungen sind nicht miteinander kombiniert, so dass sowohl für die Betreuung in
der Kita als auch in der OGS hohe Beiträge gezahlt werden müssen. Dabei hat die Stadt
Soest in den vergangenen Jahren erhebliche Haushaltsüberschüsse erzielt, die eine
Entlastung der Eltern gerechtfertigt hätten. Dennoch wird die Abschaffung der Beiträge
auch heute noch mit angeblich fehlender Finanzierbarkeit begründet. Fakt ist: Die
Einnahmen aus Elternbeiträgen stehen in keinem Verhältnis zu den Überschüssen der
vergangenen Jahre – dieses Argument ist längst überholt!
Satzungen mit Überarbeitungsbedarf
Ein Blick in die Satzungen verrät bereits die ideologische Haltung der Ratsmehrheit zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens. Deutlich höhere Betreuungskosten für unter 3-jährige
sollen den Besuch von Kita/Tagespflege in diesem Alter verhindern oder auf ein
Minimum reduzieren. Im Ergebnis führt das dazu, dass – meistens Frauen – längere Zeit
nicht oder geringere Zeiten arbeiten, als sie eigentlich möchten. In Zeiten von
Fachkräftemangel ein fatales Signal.
Die Beiträge sind nach Einkommenshöhe gestaffelt. Dabei zählt das Gesamteinkommen
des jeweiligen Haushalts. Während von 2016 bis 2023 die Einkommensgrenze, ab der
Kita-Beiträge gezahlt werden müssen, von 31.000 € auf 43.000 € gestiegen ist, blieb das
Einkommen, ab der der Höchstsatz für Kita-Beiträge gezahlt werden muss, mit 100.000 €
gleich. Das hat zur Folge, dass immer mehr Haushalte den Höchstsatz bezahlen. Die
Beitragsstaffel für die OGS-Beiträge ist noch älter und beginnt bereits bei 31.000 € und
endet mit dem Höchstsatz bereits bei 75.000 €. Die Höchstsätze sind somit nicht mehr
für Haushalte mit hohem Einkommen reserviert, sondern treffen in vollem Maße
Haushalte der Mittelschicht.
Geburtstermine nicht geplant? Pech mit doppelten Beiträgen!
NRW-weit sind mittlerweile die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung
beitragsfrei. Kita- und OGS-Beitragssatzung sehen vor, dass Geschwisterkinder keinen
Beitrag bezahlen. Somit sind alle Kinder in einer Kita ab Erreichen des vorletzten
Kitajahres vor der Einschulung beitragsfrei. Das gilt allerdings NICHT mehr, wenn das
ältestes Kind in die OGS kommt. Dann wird ein Beitrag für die OGS fällig. Ist das
nächstjüngste Kind zu diesem Zeitpunkt noch nicht im vorletzten Kita-Jahr, sind zwei
Beiträge fällig – für Kita UND für die OGS.
Glück gehabt, haben diejenigen, deren Kinder nur zwei oder weniger Jahre
Altersunterschied haben. Für alle anderen gilt: Mehr Beitrag für dieselbe Leistung. Im
Worst Case sind das dann 730 € im Monat für zwei Kinder. Plus Essensgeld.
Der folgende Vergleich verdeutlicht die Benachteiligung:
Familie A hat zwei Kinder im Alter von 4 und 6 Jahren. Beide Kinder besuchen seit ihrem
1. Lebensjahr den Kindergarten. Das ältere Kind befindet sich im letzten
Kindergartenjahr vor der Einschulung. Beide Elternteile sind berufstätig, das
Haushaltseinkommen liegt bei 101.000 Euro. Bedingt durch die Berufstätigkeit beider
Eltern und einer Arbeitszeit bis 14 Uhr an mindestens einem Tag in der Woche muss eine
45-Stunden-Betreuung gebucht werden. Der Einfachheit halber
gelten letztere Annahmen seit Geburt des ersten Kindes. Bis zur Einschulung des
jüngsten Kindes zahlt die Familie insgesamt 19.980 Euro an Elternbeiträgen.
Familie B hat zwei Kinder im Alter von 3 und 6 Jahren. Beide Kinder besuchen seit ihrem
1. Lebensjahr den Kindergarten. Das ältere Kind befindet sich im letzten
Kindergartenjahr vor der Einschulung. Beide Elternteile sind berufstätig, das
Haushaltseinkommen liegt bei 101.000 Euro. Bedingt durch die Berufstätigkeit beider
Eltern und einer Arbeitszeit bis 14 Uhr an mindestens einem Tag in der Woche muss eine
45-Stunden-Betreuung gebucht werden. Der Einfachheit halber
gelten letztere Annahmen seit Geburt des ersten Kindes. Bis zur Einschulung des
jüngsten Kindes zahlt die Familie insgesamt 24.120 Euro an Elternbeiträgen.
Diese Beispiele können beliebig fortgeführt werden. Bei einem Altersunterschied von
fünf Jahren im o.a. Beispiel werden sogar 37.440 Euro Elternbeiträge fällig. Es sei
angemerkt, dass hinter den Beitragszahlen in diesen Beispielen dieselben
Betreuungszeiträume, -umfänge und Einkommen stehen.
Und diese Regelungen treffen alle Einkommensklassen gleichermaßen!
Die Vorteile der Beitragsfreiheit: Mehr Chancen für Alle
Die Lösung: Elternbeiträge abschaffen!
Die aktuellen Regelungen zeigen einen Flickenteppich, der zu immer mehr
Beitragsungerechtigkeit führt und falsche Anreize setzt. Die Abschaffung aller Beiträge
ist dagegen finanzierbar. So lagen die Gesamteinnahmen der Elternbeiträge für Kita und
Tagespflege von 2020 bis 2024 bei insgesamt knapp 7 Millionen €. Im selben Zeitraum
hat die Stadt Soest einen Haushaltsüberschuss in Höhe von über 31 Millionen € erzielt.
Geld genug wäre da gewesen, um Eltern zu entlasten.
Die gezahlten Beiträge bekommen wir Eltern nicht zurück, aber es ist nie zu spät, die
Beitragserhebung zu stoppen.
Wir haben uns entschieden, einen Einwohnerantrag nach §25 der Gemeindeordnung NRW zu stellen. Danach muss der Soester Stadtrat über unseren Antrag beraten und entscheiden. Er kann den Antrag nicht vertagen, höchstens ablehnen. Um den Antrag stellen zu können, benötigen wir die Unterschriften von 5% der Einwohner Soests, das sind rund 2.500 Menschen.
Achtung Wichtig: Für diesen Antrag zählen nur Unterschriften aus der Stadt Soest und allen zugehörigen Ortsteilen: Ampen, Bergede, Deiringsen, Enkesen, Epsingsen, Hattrop, Hattropholsen, Hiddingsen, Katrop, Lendringsen, Meckingsen, Meiningsen, Müllingsen, Ostönnen, Paradiese, Ruploh, Röllingsen, Thöningsen
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📧
elternbeitraege.abschaffen@gmail.com